Geschäftsordnung Naturschutzbund Deutschland (NABU)Kreisverband Verden e.V. (Stand 13.05.2016)

 

Geschäftsordnung

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Verden e.V. (Stand 13.05.2016)

 

§ 1 Zweck der Geschäftsordnung

 

Diese Geschäftsordnung regelt die Abläufe innerhalb des Kreisverbandes.

 

§ 2 Vorstandssitzungen

 

• Vorstandssitzungen finden in einem ca. 8 wöchigen Rhythmus statt. Ort und Zeit werden vom Vorstand festgelegt.

 

• Der Vorstand ist zuständig für die laufende Geschäftsführung des Vereins sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Hierzu gehören insbesondere Beschlüsse über:

 

• Maßnahmen von finanzieller Bedeutung, insbesondere Abschluss von Verträgen,

 

• Maßnahmen und Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung.

 

3. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll gefertigt, das allen Vorstandsmitgliedern zugeschickt wird. Über wichtige Dinge sind die bei den Treffen der örtlichen Gruppen anwesenden Mitglieder zu informieren.

 

§ 3 Aufgabenabgrenzung

 

1. Der Kreisverband ist zuständig für:

 

• alle kreisweiten oder gemeindeübergreifenden Aufgaben,

 

• alle Aufgaben in Gemeinden, in denen es keine örtliche Gruppe gibt,

 

• Anträge an den Landkreis von überörtlicher Bedeutung,

 

• Anträge an Stiftungen für Projektförderungen,

 

• Ankauf und Verwaltung von Grundstücken,

 

• Verwaltung der Finanzen,

 

• Zusammenarbeit mit dem Landesverband,

 

• Stellungnahmen zu allen gemeindeübergreifenden Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren sowie sonstigen Planungen von besonderer Bedeutung,

 

• Stellungnahmen in Verfahren, in denen der Landesverband federführend ist, soweit der Landesverband die Arbeit delegiert hat.

 

 

Alle Stellungnahmen werden vom 1. Vorsitzenden gesammelt.

 

Der Kreisverband kann Aufgaben im Einzelfall delegieren.

 

Grundstücke können den Untergliederungen oder einzelnen Mitgliedern zur Betreuung übergeben werden.

 

2. Die örtlichen Gruppen als Untergliederungen des Kreisverbandes sind zuständig für:

 

• alle gemeindeinternen Naturschutzaufgaben,

 

• Stellungnahmen in gemeindeinternen Angelegenheiten, soweit sie nicht von überörtlicher Bedeutung sind.

 

Die Gruppen haben den Kreisverband regelmäßig über ihre Aktivitäten zu informieren. Jeweils zu Beginn eines Jahres ist ein Jahresbericht zu erstellen. Von jeder Stellungnahme ist dem Kreisverband eine Kopie zu übergeben.

 

3. Die Biotoppflegegruppe Holtum ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die im Holtumer Moor Grundstücke im Sinne des Naturschutzes bewirtschaften. Der Tätigkeitsbereich beschränkt sich auf das Gebiet zwischen dem Ortsrand des Ortsteils Holtum und der Gemeinde Eversen sowie der B 215 und der Eisenbahnstrecke.

 

Die Biotoppflegegruppe hat den Kreisverband regelmäßig über ihre Aktivitäten zu informieren. Jeweils zu Beginn eines Jahres ist ein Jahresbericht zu erstellen.

 

§ 4 Öffentlichkeitsarbeit

 

1. Presseartikel mit gemeindeinternem Bezug werden von der Gruppe herausgegeben. Sie sollen dann mit den Vorsitzenden abgesprochen werden, wenn sie eine gewisse Brisanz beinhalten.

 

2. Presseartikel über gemeindeübergreifende oder kreisweite Aktionen sowie über allgemeine Themen sollen grundsätzlich im Namen des Kreisverbandes geschrieben werden. Sie sollen zuvor mit den Vorsitzenden oder mit dem Vorstand abgesprochen werden, damit diese darüber informiert sind. Das gleiche gilt für Ausstellungen etc.

 

§ 5 Schriftverkehr

 

1. Für alle Schreiben per Brief ist ausschließlich das Briefpapier des NABU zu verwenden. Schriftverkehr soll grundsätzlich nur von Vorstandsmitgliedern und den Leitern und Leiterinnen der Gruppen geführt werden. In Absprache mit diesen Personen können auch andere Mitglieder Schriftverkehr führen.

 

2. Schriftverkehr von überörtlicher oder besonderer Bedeutung soll zuvor im Vorstand besprochen werden.

 

3. Die Unterschriftsbefugnis wird wie folgt verteilt:

 

1. Vorsitzende/r

 

Der/ Die 1. Vorsitzende unterschreibt grundsätzlich alle Schreiben des Kreisverbandes, soweit sie eine Außenwirkung haben können.

 

2. Vorsitzende/r

 

Schreiben in Vertretung des/ der 1. Vorsitzenden oder in Absprache mit dem/ der 1. Vorsitzenden

 

Kassenwart/in

 

Schreiben in finanziellen Angelegenheiten und Schreiben ohne Außenwirkung

 

Schriftführer/in

 

Schreiben in vereinsinternen Angelegenheiten

 

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten sich bei Abwesenheit gegenseitig.

 

Leiter/in der Gruppen

 

Schreiben in Angelegenheiten der Gruppen

 

Leiter/in der Biotoppflegegruppe Holtum

 

Alle Schreiben der Biotoppflegegruppe Holtum

 

Im Einzelfall kann die Unterschriftsbefugnis delegiert werden.

 

§ 6 Briefkopf und Mailverkehr

 

1. Die Briefe tragen folgenden Briefkopf:

 

Kreisverband

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Verden e.V.,

 

Am Sportplatz 9a, 28832 Achim

 

Örtliche Gruppen

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU),

 

Gruppe XXX.

 

Biotoppflegegruppe Holtum

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU),

 

Biotoppflegegruppe Holtum

 

2. Der Name des Mitglieds, das den Brief geschrieben hat, ist oben unter Bearbeiter einzutragen. Bei Vorstandsmitgliedern ist die Funktionsbezeichnung hinzuzufügen.

 

3. Bei E-Mails ist entsprechend zu verfahren.