Förderprogramme des Landkreises

Förderprogramme sind von unschätzbarer Bedeutung für den Naturschutz. Im Gegensatz zum obrigkeitlichen Naturschutz sollen im Angebotsnaturschutz im Einvernehmen mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern wertvolle Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden.

Förderprogramme Landkreis Verden


Abhängig vom jährlichen Haushalt

Die Durchführung der einzelnen Programme ist abhängig von den jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln hat der Kreistag seit 1985 die Wichtigkeit der Naturschutzprogramme anerkannt und ihre Durchführung sichergestellt.

Hecken- und Kopfbaumpflegeprogramm

Link zum Landkreis Verden



Ankauf von Grundstücken zu Naturschutzzwecken

Der Landkreis Verden kauft seit 1979 ökologisch wertvolle Grundstücke zu angemessenen Bedingungen auf, um sie für den Natur- und Landschaftsschutz zu sichern und weiter zu entwickeln. Sofern es von der Lage und Fläche her sinnvoll ist und dem Entwicklungsziel für das Gebiet entspricht, werden die Flächen im Rahmen von Bewirtschaftungsvereinbarrungen - mit Bewirtschaftungsauflagen über Düngung und Mähzeitpunkt - verpachtet oder durch biotopgestaltende Maßnahmen weiterentwickelt. Voraus-setzung für einen Ankauf ist eine Bezuschussung des Ankaufs mit Drittmitteln (z.B. über Landesprogramme).


Programm zum Schutz des Waldes

Ziel dieses Förderprogrammes ist die Steigerung des Laubholzanteils in den hiesigen Privatwäldern sowie eine standortgerechte Holzartenwahl zur Erhöhung der ökologischen Wertigkeit der Waldbestände. Gefördert wird die Wiederaufforstung mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen auf der Grundlage der Standortkartierung. Übernommen werden die entstehenden Mehrkosten gegenüber der für den Standort ertragreichsten Nadelholzart.
Daneben gewährt der Landkreis Verden einen Zuschuss zu den gewährten Landesmitteln für Kompensationskalkungen.
Die Beratung und Antragstellung erfolgt durch das zuständige Kammerforstamt.


Feuchtwiesenschutzprogramm

Der Landkreis Verden fördert landwirtschaftliche Betriebe durch einen flächenbezogenen Kostenausgleich, wenn diese eine naturverträgliche extensive Bewirtschaftung von Feuchtwiesen betreiben, um dadurch die Sicherung und Rückentwicklung von Lebensräumen für bestandsbedrohte Vogelarten, Amphibien und selten gewordenen Pflanzengesellschaften zu gewährleisten. Die Bewirtschaftungsverträge werden für konkrete Flächen mit den Schwerpunkten Wiesenvogelschutz, Amphibienschutz, Sumpfdotterblumen, Kleinseggenwiesen und Gelegeschutz mit unterschiedlichen Förderhöhen  angeboten.Die Verträge werden in der Regel über eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Flächen, die mit den Schwerpunkten Wiesenvogelschutz oder Sumpfdotterblumenwiesen einbezogen werden, sollen möglichst in den hierfür festgelegten Fördergebieten liegen. Fördergebiete sind zum Beispiel die Wümmeniederung, die Allerniederung zwischen Verden und Barnstedt, das Lehrdetal und die Feuchtwiesen bei Langwedelermoor.Darüber hinaus bezuschusst der Landkreis Verden beim Amphibien- schutzvertrag die Neuanlegung von Kleingewässern.


Uferrandstreifen- und Extensivierungsprogramm

Ziel dieses Programmes ist es, durch die Stillegung oder Extensivierung der in Gewässernähe gelegenen, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen einen naturnahen Gewässerrand wiederherzustellen und den Nährstoffeintrag und damit auch die Nährstoffbelastung des Oberflächenwassers zu vermindern.
Für die Stillegung eines in der Regel 10 bis 20 Meter breiten und mindestens 100 Meter langen, bis dahin landwirtschaftlich intensiv genutzten Uferrandstreifens eines Fließ- oder Stillgewässers wird abhängig von der Bodenbonität (Bodenpunkte) ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Die Flächen sind brach liegenzulassen. In Abstimmung mit dem Landkreis Verden kann eine Bepflanzung mit landschaftsgerechten Gehölzen vorgenommen werden.Für die Extensivierung einer an ein Ufer angrenzenden landwirtschaftlichen intensiv genutzten, maximal 50 m breiten und mindestens 100 m langen Fläche wird ein finanzieller Ausgleich gewährt. Ackerbaulich genutzte Flächen müssen in Grünland umgewandelt werden. Die geförderten Flächen müssen mindestens einmal jährlich gemäht werden.Eine Düngung der Flächen sowie eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln ist in beiden Fällen unzulässig.

Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz des Landkreises Verden/ Aller