NABU enttäuscht vom Landkreis, NABU fordert schärferen Schutz

 

Der jetzt veröffentlichte Entwurf der Schutzgebietsverordnung für die Allerniederung wird vom NABU-Kreisverband heftig kritisiert und als Flickenteppich und völlig unzureichend bezeichnet. "Trotz einer umfangreichen Stellungnahme hat der Landkreis nur wenige marginale Kritikpunkte berücksichtigt. Das enttäuscht uns sehr", meint der 2. Vorsitzende des NABU-Kreisverbandes Verden, Rolf Göbbert.

 

Der NABU kritisiert insbesondere die Unterteilung in Landschafts- und Naturschutzgebiet sowie unzureichende Bewirtschaftungseinschränkungen. Ein Gebiet unter Schutz zu stellen und gleichzeitig in großen Bereichen die Bewirtschaftung wie bisher zulassen zu wollen, sei ein Widerspruch. Nach Ansicht des NABU müsse die gesamte Allerniederung in den Grenzen des Überschwemmungsgebietes unter Naturschutz gestellt und zukünftig extensiv bewirtschaftet werden. Nur so wäre ein naturschutzfachlich notwendiger und rechtlich gebotener Schutz zu erreichen, der den europäischen FFH- und Vogelschutz-Richtlinien entsprechend einen guten Erhaltungszustand sicherstellen könne. Auch Entschädigungszahlungen vom Land Niedersachsen werden nur im Naturschutzgebiet an die Bewirtschafter gezahlt. Ziel müsse auch das Wiederherstellen artenreicher Wiesen sein, die in Ackerflächen umgebrochen wurden und in besonderem Maße wertvoll für die Artenvielfalt und den Artenschutz sind.

 

Bemängelt wird weiterhin die veraltete Datenlage. Während die Landkreise Celle und Heidekreis eine fachlich notwendige umfassende Kartierung durchführen lassen und die Schutzgebietsverordnung in Ruhe erarbeiten, soll im Landkreis Verden die Verordnung noch schnellstens vom bisherigen Kreistag beschlossen werden. In einer Sondersitzung des Umweltausschusses erhält der NABU nun Gelegenheit, den Kreistagsmitgliedern die Kritik an der Verordnung darzulegen und hofft mit Hinweis auf den Landkreis Rotenburg, dass die Mehrheit des Kreistages diese unzureichende Verordnung nicht mittragen wird. Dort wurde der Entwurf einer Schutzgebietsverordnung für die Beverniederung zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen - mit der Begründung des Etikettenschwindels und aus Sorge, dass die Verordnung lediglich den derzeitigen Zustand erhalte, jedoch keine Verbesserungen für die Natur vorsehe und somit die rechtlichen EU-Vorgaben nicht ausreichend erfülle.

 

Auch die geplante Renaturierung der Aller sollte für den Landkreis Anlass sein, eine fachliche Verordnung im Sinne des europäischen Schutzzieles zu erarbeiten. Nur bei einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet hätte beispielsweise der Landkreis auch ein Vorkaufsrecht, um so Grundstücke für im Rahmen der Unterschutzstellung vorgesehene Maßnahmen erwerben zu können.

 

Die Stellungnahme des NABU kann unter http://www.nabu-verden.de/stellungnahme-sg-aller/ eingesehen werden.

 

 

 

Foto: Bereich zwischen Lehrde und Hohenaverbergen, für dessen Aufnahme in das SG sich der NABU eingesetzt hat und einen Antrag bereits vor einem Jahr (Aug. 2015) gestellt hat - also Zeit genug, das Gebiet zu kartieren und in das SG Aller aufzunehmen!

 

August 2016