Sommer sprießt aus allen Ritzen – NABU: Herbizide auf Gehwegen und Zufahrten verboten

 

Ist die Gartensaison in vollem Gang, sprießt das Grün überall – auch dort, wo man es gar nicht haben möchte.

 

„Leider ist zur Zeit immer wieder zu beobachten, dass Herbizide auf Bürgersteigen, Zufahrten, Gehwegen, Parkplätzen und Wegeseitenrändern eingesetzt werden. Dass dieses strikt verboten ist, wissen manche Grundbesitzer vielleicht nicht.“ beklagt Bernd Witthuhn vom NABU-Kreisverband.

 

Auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigt das Verbot des Einsatzes nach dem Pflanzenschutzgesetz. Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Flächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

 

Der Grund des Verbotes liegt auf der Hand: Pflanzenschutzmittel können von gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen werden und in die Kanalisation, in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen. Dadurch kann die Umwelt belastet werden.

 

Wie soll man dem „unerwünschten Beikraut“ nun aber beikommen, ohne es in mühevoller Kleinarbeit auszupfen zu müssen? Hier verweist der NABU auf verschiedene umweltschonende Möglichkeiten. Pflasterflächen, die sauber verlegt wurden und ein Unkrautvlies im Unterbau haben, verkrauten lange Zeit nur sehr wenig. Da leistet der Fugenkratzer gute Dienste.

 

Rückenschonende Alternativen zur Beseitigung von unerwünschtem Grün ist die mechanische Beseitigung durch häufiges Fegen mit einem groben Besen, die Nutzung bei Bedarf von speziellen langstieligen, schmalen Stahlbesen oder das Abflammen mit einem im Handel erhältlichen Gasbrennstab. Handelt es sich um Grün zwischen Steinplatten, kann man dieses ganz einfach abflammen.

Mai 2017