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Förderprogramme sind von unschätzbarer Bedeutung für den Naturschutz. Im Gegensatz zum obrigkeitlichen Naturschutz sollen im Angebotsnaturschutz im Einvernehmen mit Flächeneigentümern
und -bewirtschaftern wertvolle Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden.
Förderprogramme Landkreis Verden
Abhängig vom jährlichen Haushalt
Die Durchführung der einzelnen Programme ist abhängig von den jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln hat
der Kreistag seit 1985 die Wichtigkeit der Naturschutzprogramme anerkannt und ihre Durchführung sichergestellt.
Hecken- und Kopfbaumpflegeprogramm
Link zum Landkreis Verden
Ankauf von Grundstücken zu Naturschutzzwecken
Der Landkreis Verden kauft seit 1979 ökologisch wertvolle Grundstücke zu angemessenen Bedingungen auf, um sie für den Natur- und Landschaftsschutz zu sichern und weiter zu
entwickeln. Sofern es von der Lage und Fläche her sinnvoll ist und dem Entwicklungsziel für das Gebiet entspricht, werden die Flächen im Rahmen von Bewirtschaftungsvereinbarrungen
- mit Bewirtschaftungsauflagen über Düngung und Mähzeitpunkt - verpachtet oder durch biotopgestaltende Maßnahmen weiterentwickelt. Voraus-setzung für einen Ankauf ist eine
Bezuschussung des Ankaufs mit Drittmitteln (z.B. über Landesprogramme).
Programm zum Schutz des Waldes
Ziel dieses Förderprogrammes ist die Steigerung des Laubholzanteils in den hiesigen Privatwäldern sowie eine standortgerechte Holzartenwahl zur Erhöhung der ökologischen
Wertigkeit der Waldbestände. Gefördert wird die Wiederaufforstung mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen auf der Grundlage der Standortkartierung. Übernommen werden die
entstehenden Mehrkosten gegenüber der für den Standort ertragreichsten Nadelholzart.
Daneben gewährt der Landkreis Verden einen Zuschuss zu den gewährten Landesmitteln für Kompensationskalkungen.
Die Beratung und Antragstellung erfolgt durch das zuständige Kammerforstamt.
Feuchtwiesenschutzprogramm
Der Landkreis Verden fördert landwirtschaftliche Betriebe durch einen flächenbezogenen Kostenausgleich, wenn diese eine naturverträgliche extensive Bewirtschaftung von
Feuchtwiesen betreiben, um dadurch die Sicherung und Rückentwicklung von Lebensräumen für bestandsbedrohte Vogelarten, Amphibien und selten gewordenen Pflanzengesellschaften zu
gewährleisten. Die Bewirtschaftungsverträge werden für konkrete Flächen mit den Schwerpunkten Wiesenvogelschutz, Amphibienschutz, Sumpfdotterblumen, Kleinseggenwiesen und
Gelegeschutz mit unterschiedlichen Förderhöhen angeboten.Die Verträge werden in der Regel über eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Flächen, die mit den
Schwerpunkten Wiesenvogelschutz oder Sumpfdotterblumenwiesen einbezogen werden, sollen möglichst in den hierfür festgelegten Fördergebieten liegen. Fördergebiete sind zum Beispiel
die Wümmeniederung, die Allerniederung zwischen Verden und Barnstedt, das Lehrdetal und die Feuchtwiesen bei Langwedelermoor.Darüber hinaus bezuschusst der Landkreis Verden beim
Amphibien- schutzvertrag die Neuanlegung von Kleingewässern.
Uferrandstreifen- und Extensivierungsprogramm
Ziel dieses Programmes ist es, durch die Stillegung oder Extensivierung der in Gewässernähe gelegenen, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen einen naturnahen
Gewässerrand wiederherzustellen und den Nährstoffeintrag und damit auch die Nährstoffbelastung des Oberflächenwassers zu vermindern.
Für die Stillegung eines in der Regel 10 bis 20 Meter breiten und mindestens 100 Meter langen, bis dahin landwirtschaftlich intensiv genutzten Uferrandstreifens eines Fließ- oder
Stillgewässers wird abhängig von der Bodenbonität (Bodenpunkte) ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Die Flächen sind brach liegenzulassen. In Abstimmung mit dem Landkreis Verden
kann eine Bepflanzung mit landschaftsgerechten Gehölzen vorgenommen werden.Für die Extensivierung einer an ein Ufer angrenzenden landwirtschaftlichen intensiv genutzten, maximal
50 m breiten und mindestens 100 m langen Fläche wird ein finanzieller Ausgleich gewährt. Ackerbaulich genutzte Flächen müssen in Grünland umgewandelt werden. Die geförderten
Flächen müssen mindestens einmal jährlich gemäht werden.Eine Düngung der Flächen sowie eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln ist in beiden Fällen unzulässig.
Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz des Landkreises Verden/ Aller
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