Kärtchen auf der Scheibe nerven. Werbung der Autoaufkäufer nicht legitim

NABU schreibt an Stadt / Ordnungsamt kontrolliert (Dez. 2010)

 VERDEN (mw)Kleine Kärtchen sorgen für großen Verdruss. „Überall flattern diese Visitenkarten durch die Stadt. Es ist ein Ärgernis und wir wollen dagegen etwas tun", fordert Hans-Jürgen Maaß vom NABU, Kreisverband Verden. Was ihn, und nicht nur ihn, aufregt, sind die kleinen Flyer, mit denen jeder Autofahrer hinter seiner Windschutzscheibe zu kämpfen hat. Maaß will ein Verbot der Werbung, und die Stadtverwaltung soll dabei helfen. „Gar nicht so einfach", so Rüdiger Nodorp, Leiter des Ordnungsamtes.

 Es ist mittlerweile schon Alltags-Routine. Der Gang zum Auto, Tür auf, Tür zu, anschnallen, Schlüssel ins Zündschloss, leichte Umdrehung und der Blick nach vorn. „So ein Mist." Wieder klemmt eines dieser kleinen Kärtchen hinter dem Scheibenwischer, ganz unten in der äußersten Ecke. Der Fahrer kann sich noch so lang machen, keine Chance mit einer Hand durch die heruntergelassene Seitenscheibe den ungebeten Gast zu verscheuchen. Vom Einsatz der Wischanlage ist ebenfalls abzuraten. Die Karten saugen sich fest oder - nicht weniger lästig - fliegen, bei Erfolg, durch die Gegend.

 

„Das soll auch nicht sein", betont Hans-Jürgen Maaß. Er spricht im Namen seines Verbandes und hat als dessen Vertreter ein Schreiben an die Stadtverwaltung aufgesetzt. „Wir beobachten schon seit geraumer Zeit die Unart von Autoverkäufern, die ihre Visitenkarten unerlaubt anbringen", schreibt der NABU. Die Vorgehensweise der Aufkäufer, da können Betroffene nur zustimmen, scheint willkürlich. Ob neu oder alt, groß oder klein: „Die Dinger werden ohne System an jedes parkende Fahrzeug gesteckt."

 Maaß, und nicht nur er allein, will, dass das aufhört. „Einmal aus Umweltschutzgründen, und zum anderen, weil nicht einzusehen ist, dass auf Kosten der Steuerzahler die Straßen von dem Müll gereinigt werden müssen." Und er weiß sich rechtlich auf der sicheren Seite. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat in einem Urteil der wilden Werbung deutliche Grenzen gesetzt. Die Richter sehen in der Verteilung der Kärtchen einen „gewerblichen Zweck". Wer dies ohne städtische Genehmigung tut, müsse mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen, urteilten die Juristen.

 Im Ordnungsamt ist den Verantwortlichen die Rechtslage bekannt. „Wir haben schon mehrfach versucht, gegen die Werbung vorzugehen", erklärt Fachbereichsleiter Rüdiger Nodorp. Er gibt zu: „Die Flyer sind ein Ärgernis." Es mache allerdings wenig Sinn, gegen die Verteiler, die so genannten „Kleinen", vorzugehen. „Wir brauchen die Händler, doch die halten sich im Hintergrund und sind schwer greifbar", berichtet er. Anrufe waren bislang erfolglos: „Wenn wir uns gemeldet haben, wurde sofort aufgelegt." Oder, so eine andere Erfahrung, niemand nimmt ab. Durchaus wahrscheinlich, dass die Händler regelmäßig die Handynummer wechseln. Die Stadt will aber künftig noch schärfere Kontrollen durchführen, mit dem Ziel, über die „Kleinen" an die „Großen" ranzukommen, um dann dem Treiben ein Ende zu setzen, verspricht der Fachbereichsleiter.

 Solange, daran lässt Nodorp keinen Zweifel, bleibt nur die freundliche Bitte: „Die Kärtchen sammeln und dann in den Müll damit." Auf die Straße werfen wäre hingegen die schlechteste Alternative. „Schlimmstenfalls gibt‘s dafür ein Bußgeld, zumal die Mitarbeiter des Bauhofes das Papier mühevoll von der Straße kratzen müssen."

 VAZ 2.12.2010

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